Athmer Fingerschutz® in Kindertagesstätten
Alle Türen zu denen Kinder Zugang haben müssen abgesichert werden.

Unfälle vermeiden - Vorschriften einhalten!
Kinder haben andere Dinge im Kopf als ihre eigene Sicherheit – sie erkunden neugierig und kreativ ihre Umgebung. Aufgrund ihres Alters können sie Risiken in ihrem Umfeld kaum wahrnehmen und schätzen potenzielle Gefahrenstellen noch nicht richtig ein. In der Praxis geschehen so häufig unnötige Unfälle an nicht oder unzureichend gesicherten Türen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Gefahrstellen an Türen & Unfallzahlen
Lassen Sie uns gemeinsam die Unfälle reduzieren!
Da sich Quetsch- u. Scherstellen auf der Vorder- und Rückseite der Tür befinden, ist eine beidseitige und ganzheitliche Absicherung sinnvoll. Im Gegensatz zur Absicherung der Nebenschließkante, ist die Absicherung der Hauptschließkante freiwillig. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sieht keinen Bestandsschutz an Türen vor, da hier schwerste Verletzungen, wie zum Beispiel Fingeramputationen, möglich sind. Leider werden nach wie vor solche schweren Unfälle von der DGUV verzeichnet.


UVV Kindertageseinrichtungen - Anforderungen
In Kindertageseinrichtungen steht die Sicherheit der Kinder an erster Stelle. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) legen klare Anforderungen und Vorschriften fest, um Gefahrenstellen, insbesondere an Türen, zu minimieren und Unfälle zu verhindern. Diese Richtlinien sind unerlässlich, um einen sicheren Alltag für die Kleinsten zu gewährleisten und den Betreibern rechtliche Sicherheit zu bieten.
Warum, was und wie sind Türen abzusichern?
Der Gesetzgeber hat diese Gefahren erkannt und eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zum Schutz der Kinder erlassen. In der UVV Kindertageseinrichtungen (DGUV-Vorschrift 82, vormals GUV-V S2) werden entsprechende Vorgaben für Tageseinrichtungen formuliert, die u.a. die bauliche Gestaltung und Ausstattung festlegen.
So wird unter anderem in § 13 Absatz (3) vorgeschrieben: „Scherstellen an den Nebenschließkanten von Türen sind zu vermeiden.“
Die dazugehörige DGUV Regel 102-602 empfiehlt den Einsatz von entsprechenden Türkonstruktionen, Schutzprofilen oder Schutzrollos. Darüber hinaus sollte kein Spalt an den Türen vorhanden sein der ≥ 4 mm ist.
Wie hoch sind Türen abzusichern?
Eine Höhe der Fingerschutzsicherung wird dabei durch die UVV Kindertageseinrichtungen nicht vorgegeben.
Aufgrund der Körpermaße der Kinder sowie Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen empfiehlt die DGUV eine Mindesthöhe des Klemmschutzes von 1.500 mm – 2.000 mm (je nach Bundesland) ab der Türblattunterkante. Weiterreichende Anforderungen der Landesunfallkassen haben dabei Vorrang.
Eine Absicherung der kompletten Tür ist zu empfehlen und sieht zudem optisch besser aus!
Sicherung an der Hauptschließkante
Auch wenn aktuell die Absicherung der Hauptschließkante an der Tür nicht verpflichtend ist, kann von der Tür eine besondere Gefährdung ausgehen. Dies kann sich beispielsweise ergeben durch:
- eine höhere Schließgeschwindigkeit (Durchzug oder einfaches Zuwerfen möglich – Gruppenverbindungstür)
- durch ein hohes Türgewicht sowie scharfkantige Türblätter
- Beinaheunfälle oder Unfälle mit Fingerquetschungen
Auch hier bietet athmer die passende Lösung!
Für welche Kitas gelten diese Vorschriften?
Die Vorschriften der UVV Kindertageseinrichtungen sind nach DGUV–Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtungen §30 (2) sowohl für Neubauten als auch für bestehende Kindertageseinrichtungen verbindlich: „Kindertageseinrichtungen müssen entsprechend dieser Unfallverhütungsvorschrift geändert werden, sofern:
- sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden,
- ihre Nutzung wesentlich geändert wird,
- konkrete Gefährdungen für Leben oder Gesundheit der Kinder vorliegen.“
Die Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (U3) in einer Kindertageseinrichtung stellt dabei eine wesentliche Nutzungsänderung dar, so dass der Träger der Einrichtung gem. Betreiberverantwortung die Vorgaben der UVV Kindertageseinrichtungen umzusetzen hat. Demnach sind die Nebenschließkanten von allen Türen in Tageseinrichtungen, zu denen Kinder Zugang haben, abzusichern und frühzeitig durch den Planer zu berücksichtigen. Ein Bestandschutz besteht nicht und der Betreiber / Träger haftet im Schadensfall!

Verletzungen gehören zum Lernprozess - aber schwerwiegende sollten verhindert werden!
Auch die neue DGUV Information 202-093 „Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen“, die als Ergänzung zu den bestehenden Vorschriften gesehen wird, stellt nochmal den besonderen Schutz von unter 3-jährigen heraus.
So sagt die Information, dass überall dort, wo man sich bewegt und etwas ausprobiert, Unfälle mit Verletzungen zum Lernprozess gehören. Wichtig ist jedoch, dass das Scheitern einer Bewegung keine schweren Verletzungen verursacht. Nicht erkennbare Risiken wie zum Beispiel Fangstellen für Gliedmaßen oder Klemmstellen an Türen sollen aber vermieden werden. Die Vermeidung derartiger Gefahren und Risiken durch sicherheitstechnische Maßnahmen, wie z.B. Fingerklemmschutzsysteme erfüllen diese Anforderungen und entlastet zudem die Fachkräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht.
Produktlösungen
Athmer Fingerschutz® bietet die ideale Lösung, um die vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Türen sicher zu machen.




Geprüfte Qualität
athmer Fingerschutzsysteme haben sich seit über 30 Jahren bewährt, sind Millionen Zyklen erprobt und TÜV/GS geprüft gem. EN 16654.
Darübernhinaus ist Athmer Fingerschutz® für den Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren geeignet.

Unterlagen und weitere Informationen
Entdecken Sie wichtige Ressourcen zu den Vorschriften für den Klemmschutz an Nebenschließkanten. Hier finden Sie hilfreiche Downloads und weiterführende Links, die Ihnen umfassende Informationen und praktische Anleitungen bieten, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und Gefahren an Türen effektiv zu minimieren.