Brandschutztüren

Athmer Fingerschutz® an Feuer- und Rauchschutztüren.

Fingerschutz für Brandschutztüren

Athmer Fingerschutz® ist für den Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren geeignet. Eine Vielzahl von Brandprüfungen wurden mit Türenherstellern und Systemgebern erfolgreich durchgeführt.

Vorgehensweise - nachträgliche Montage möglich

Eine Nachrüstung von Fingerschutz an Feuer- und Rauchschutztüren ist nicht normativ geregelt. Da weder in der Produktnorm (EN 16034) noch in der Prüfnorm (EN 1634) definiert ist, wie Fingerschutz Brandschutztechnisch zu prüfen ist, darf Fingerschutz ohne die Zustimmung des Türenherstellers/Systemgebers nicht an einer Feuer- oder Rauchschutztür verbaut werden.

Der Türenhersteller behält sich das Recht vor, die Zulassung seiner Tür erlöschen zu lassen, falls eine bauliche Veränderung ohne Rücksprache mit dem Türenhersteller erfolgt. Der Verarbeiter oder Monteur, welcher das Fingerschutzsystem installiert, sollte sich vorab mit dem Türhersteller in Verbindung setzen – Athmer Produkte bzw. die Anforderung sind bei den Türenherstellern/Systemgebern bekannt. Bei Kontaktaufnahme können diese eine Aussage bezüglich einer möglichen Nachrüstung geben.

Drei Möglichkeiten der Montagefreigabe

1. Freigabe des Türenherstellers/Systemgebers 

aufgrund einer durchgeführten und erfolgreich bestandenen Brandprüfung des Türenherstellers/Systemgebers 

  • Eintragung in die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder Leistungserklärung 

2. Freigabe des Türenherstellers/Systemgebers 

aufgrund einer nicht wesentlichen Änderung 

  • nach Einschätzung/Erfahrungswerten des Türenherstellers 

3. Freigabe durch die Baubehörde/Brandaufsicht vor Ort 

unter Berücksichtigung von gutachterlichen Stellungnahmen und evtl. Ersatzmaßnahmen 

  • Freigabe und Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen

Das Deutsche Institut für Bautechnik, kurz DIBt, beschreibt in der Veröffentlichung vom 01.12.2009 zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften.

Da der Fingerschutz darin nicht explizit aufgeführt ist, findet diese Regelung keine Anwendung auf Fingerschutzsysteme. Damit Fingerschutzsysteme an Funktionstüren montiert werden dürfen, ist nach einer der drei oben genannten Möglichkeiten vorzugehen.

athmer steht Ihnen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie unseren Service.

Wichtige Informationen für

Betreiber, Architekten und Verarbeiter

Bevor Fingerschutzsysteme an Feuer- und Rauchschutztüren montiert werden, sind sie vom Türenhersteller freizugeben. Ein Abweichen von den oben aufgeführten Regelungen ist jedoch mit Erlaubnis des zuständigen Brandschutzamtes (Bauordnungsamt, Bauaufsichtsamt) möglich.

Türenhersteller

Die erforderlichen Prüfungen bzw. die Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren sind vom Türenhersteller zu veranlassen. athmer unterstützt den Türenhersteller dabei, Prüfungen für weitere Türsysteme durchzuführen und Zulassungen zu erhalten.

Finden Sie mit dem Produktfinder das richtige Produkt für Ihre Anwendung!